Abmahnende Kanzlei: Denecke von Haxthausen und Partner

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Betroffenes Werk: Lucenzo ft. Don Omar – Danza Kuduro

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.

Weiterlesen »

 

Abmahnende Kanzlei: Denecke von Haxthausen und Partner

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Betroffenes Werk: Lucenzo ft. Don Omar – Danza Kuduro

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.

Weiterlesen »

 

Abmahnende Kanzlei: Denecke von Haxthausen und Partner

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Betroffenes Werk: Lucenzo ft. Don Omar – Danza Kuduro

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.

Weiterlesen »

 

Abmahnende Kanzlei: Denecke von Haxthausen und Partner

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Betroffenes Werk: Lucenzo ft. Don Omar – Danza Kuduro

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.

Weiterlesen »

 

Abmahnende Kanzlei: Denecke von Haxthausen und Partner

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Betroffenes Werk: Dj Antoine vs Timati feat. Kalenna – Welcome to St. Tropez

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.

Weiterlesen »

 

Abmahnende Kanzlei: Denecke von Haxthausen und Partner

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Betroffenes Werk: Scooter – David Doesn’t Eat

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.

Weiterlesen »

 

Abmahnende Kanzlei: Denecke von Haxthausen und Partner

Betroffenes Werk: Scooter feat. Vicky Leandros – C’est Bleu

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.

Weiterlesen »

 

Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwälte Denecke von Haxthausen und Partner

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Betroffenes Werk: Michel Teló – Ai Se Eu Te Pego

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.

Weiterlesen »

 

Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwälte Denecke von Haxthausen und Partner

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Betroffenes Werk: Scooter – C est Bleu (Feat. Vicky Leandros)

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.

Weiterlesen »

 

Abmahnende Kanzlei: Denecke von Haxthausen und Partner

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Betroffenes Werk: Scooter – The Big Mash Up

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.

Weiterlesen »

 

Abmahnende Kanzlei: Denecke von Haxthausen und Partner

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Betroffenes Werk: Scooter – Close Your Eyes

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.

Weiterlesen »

 

Abmahnende Kanzlei: Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Betroffenes Werk: Lucenzo & Don Omar – Danza Kuduro

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.

Weiterlesen »

 

Abmahnende Kanzlei: Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Betroffenes Werk: Lucenzo & Don Omar – Danza Kuduro

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.

Weiterlesen »

 

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen sind seit einigen Jahren nahezu an der Tagesordnung. Aktuell liegt mir folgende Abmahnung vor:

Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwälte Denecke von Haxthausen und Partner

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Betroffenes Werk: Michel Telo – Ai Se Te Pego

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.

Weiterlesen »

 

Abmahnende Kanzlei: Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Betroffenes Werk: Lucenzo & Don Omar – Danza Kuduro

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.

Weiterlesen »

 

Aktuell werden Abmahnungen für das nachfolgend genannte Werk versandt:

Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwälte Denecke von Haxthausen und Partner

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Betroffenes Werk: Scooter – The Big Mash Up

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.

Weiterlesen »

 

Eine Vielzahl von Rechteinhabern lässt – vertreten durch diverse Kanzleien – die Verletzung von Urheberrechten durch das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen gem. § 19a UrhG in Tauschbörsen abmahnen.

Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwälte Denecke von Haxthausen und Partner

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Betroffenes Werk: Scooter – The Big Mash Up

Geltend gemachte Ansprüche: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch

Gerne können Sie unsere Beratungsanfrage nutzen. Zudem können Sie sich vorab über die Kosten der Beratung informieren.

 

Abmahnende Kanzlei: Denecke, von Haxthausen & Partner

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Betroffenes Werk: DJ Antoine Vs. Timati feat. Kalenna – Welcome to St. Tropez

Geltend gemachte Ansprüche: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch

Grundsätzlich sollte die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgegeben werden. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung erforderlich, aber auch ausreichend.

Gerne können Sie unsere Beratungsanfrage nutzen. Zudem können Sie sich vorab über die Kosten der Beratung informieren.

 

Nach wie vor werden Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen durch das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Werke von einer Vielzahl von Rechteinhabern verfolgt. Die Rechteinhaber beauftragen hierzu regelmäßig mehr oder weniger bekannte Anwaltskanzleien, die dann im Namen der Rechteinhaber eine Abmahnung aussprechen.

Abmahnende Kanzlei: Denecke von Haxthausen und Partner

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Betroffenes Werk: Scooter – The Big Mash Up

Geltend gemachte Ansprüche: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch

In den meisten Fällen ist der Abgemahnte zunächst über den geltend gemachten Forderungsbetrag erschrocken. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass dieser nicht das primäre Ziel ist, das mit der Abmahnung verfolgt wird. Hauptbestandteil ist der Unterlassungsanspruch, der u.a. die regelmäßig hohen Gebührenstreitwerte nach sich zieht.

Aus diesem Grund kann es empfehlenswert sein, den Unterlassungsanspruch rein vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auch dann zu erfüllen, wenn dieser eigentlich gar nicht gegeben ist. Allerdings sollte hier sehr genau auf das „Wie“ der Erfüllung geachtet werden, um nicht ein Schuldanerkenntnis oder ein Zeugnis gegen sich selbst abzugeben. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, sich vorab mit einem Anwalt zu beraten und nicht ungeprüft Unterlassungs- und Zahlungsansprüche zu erfüllen.

Der Unterlassungsanspruch setzt indessen eine Wiederholungsgefahr voraus. Diese kann grundsätzlich nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aus der Welt geschafft werden. Ein bloßes Abstellen des geltend gemachten Verstoßes ist nicht ausreichend. Allerdings sollte von der Abgabe der originalen Unterlassungserklärung Abstand genommen werden. Stattdessen sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung formuliert werden.

In bestimmten Fällen kann es angezeigt sein, diese auf andere Werke zu erweitern oder vorbeugend Unterlassungserklärungen gegenüber weiteren Rechteinhabern abzugeben.

Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Grundsätzlich sollte erst nach einer ausführlichen anwaltlichen Beratung auf das Abmahnschreiben geantwortet werden.

 

Erneut wurde in unserer Kanzlei eine Abmahnung zur Prüfung vorgelegt:

Abmahnende Kanzlei: Denecke, von Haxthausen & Partner

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Betroffenes Werk: Lucenzo & Don Omar – Danza Kuduro

Geltend gemachte Ansprüche: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch

Ein Vorwurf, den sich viele abmahnende Kanzleien regelmäßig anhören müssen, ist der der Abzocke. Dabei wird allerdings übersehen, dass – trotz der Frage ob die geforderten Beträge in jedem Fall angemessen sind – durchaus seitens der Rechteinhaber ein berechtigtes Bedürfnis bestehen kann, gegen Rechtsverletzungen im Internet, insbesondere in Tauschbörsen, vorzugehen. Aus diesem Grund kann nach dem Erhalt einer Abmahnung wegen einer Verletzung des Urheberrechts nicht einfach davon ausgegangen werden, es handle sich um eine rechtswidrige Massenabmahnung.

Auf die Abmahnung selbst muss daher in jedem Fall reagiert werden, um insbesondere finanzielle Nachteile zu vermeiden. Das Abmahnschreiben einfach unbeachtet zu lassen, kann nur als grob fahrlässig bezeichnet werden.

Ist der erste Schock nach Erhalt einer solchen Abmahnung erst einmal verdaut, sollte innerhalb der gesetzten Fristen eine umfassende anwaltliche Beratung eingeholt werden.

Gegen eine Abmahnung gibt es eine Vielzahl von Verteidigungsmöglichkeiten, deren Bestehen im jeweiligen Einzelfall überprüft werden sollte. Beispielsweise, wenn die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung durch Dritte begangen wurde, ist zumindest der Schadenersatzanteil des geforderten Betrages zurückzuweisen. Betreffend die Anwaltskosten der Gegenseite können diese, entweder nach § 97a Abs. 2 UrhG oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), als niedriger anzusetzen sein als vorgetragen. Schließlich ist auch keineswegs gesagt, dass die angegebene IP-Adresse in jedem Fall ohne Fehler ermittelt worden und dem entsprechenden Anschlussinhaber überhaupt ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Diese und weitere Angriffspunkte sollten zusammen mit einem Anwalt besprochen werden.

© 2012 Abmahnblogger bereitgestellt von Rechtsanwälte Dr. Altersberger und Kollegen Impressum